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   VGH Bayern, 21.10.2003 - 4 BV 03.671   

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VGH Bayern, 21.10.2003 - 4 BV 03.671 (https://dejure.org/2003,12092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.10.2003 - 4 BV 03.671 (https://dejure.org/2003,12092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 4 BV 03.671 (https://dejure.org/2003,12092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer Wahl zum ersten Bürgermeister einer Stadt; Voraussetzungen einer Wahlanfechtung; Unzulässige Wahlbeeinflussung; Unzulässige Einflussnahme unter Ausnutzung des Amtes als Bürgermeister; Verstoß gegen den Schutz des Wahlgeheimnisses

  • Judicialis

    GLKrWG Art. 20 Abs. 3; ; GLKrWG Art. 50 Abs. 2 Satz 1; ; GLKrWG Art. 51 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 440
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2003 - 4 BV 03.671
    Art. 20 Abs. 3 GLKrWG verbietet nicht allein die Wahlbeeinflussung im Zusammenhang mit Handlungen, die sich unmittelbar auf die Wahl beziehen, sondern fordert strikte Neutralität während des gesamten Wahlverfahrens (BayVGH vom 27.11.1991 BayVBl 1992, 272; vom 29.11.1995 BayVBl 1996, 145/146 und dazu BVerwGE 104, 323/326; vgl. auch BVerwG vom 8.4.2003 NVwZ 2003, 983/984).

    Die Grenzen für die zulässige Betätigung eines Bürgermeisters im kommunalen Wahlkampf sind überschritten, wenn ein Bürgermeister das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (vgl. BVerwGE 104, 323/327).

  • VGH Bayern, 27.11.1991 - 4 B 91.601
    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2003 - 4 BV 03.671
    Art. 20 Abs. 3 GLKrWG verbietet nicht allein die Wahlbeeinflussung im Zusammenhang mit Handlungen, die sich unmittelbar auf die Wahl beziehen, sondern fordert strikte Neutralität während des gesamten Wahlverfahrens (BayVGH vom 27.11.1991 BayVBl 1992, 272; vom 29.11.1995 BayVBl 1996, 145/146 und dazu BVerwGE 104, 323/326; vgl. auch BVerwG vom 8.4.2003 NVwZ 2003, 983/984).

    Art. 20 Abs. 3 GLKrWG verbietet lediglich die Ausnützung einer obrigkeitlichen Stellung zur Einflussnahme auf die Wahlberechtigten, nicht aber eine allgemeine Betätigung, wie sie jedem Bürger erlaubt ist (BayVGH vom 27.11.1991 a.a.O.).

  • VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 89-III-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2003 - 4 BV 03.671
    Eine unzulässige Wahlbeeinflussung kann aber nur bei solchen Handlungen angenommen werden, die von Amtsträgern in amtlicher Eigenschaft ausgehen und sich gezielt an die Wähler wenden (vgl. VerfGH 47, 1/20 f.).
  • VGH Bayern, 25.07.1996 - 4 C 96.1922
    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2003 - 4 BV 03.671
    (§ 13 Abs. 1 Satz 2, § 14 GKG; s. auch BayVGH vom 25.7.1996 NVwZ-RR 1997, 755).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Das gilt insbesondere für Verlautbarungen unter Einsatz öffentlicher Sach- oder Finanzmittel (vgl. dazu grundlegend BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125; s. BayVGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 4 BV 03.671 -, NVwZ-RR 2004, 440).
  • VGH Hessen, 22.08.2007 - 5 UE 1734/06

    Heranziehung zur Kostenerstattung für einen Einsatz der Berufsfeuerwehr

    Es genügt für die Haftung, dass sich bei der Alarmauslösung "die anlagenspezifischen Risiken für einen Fehlalarm verwirklicht haben" (Bay. VGH, U. v. 08.07.2004 - 4 Bv 03.671 - NJW 2005, 1065).
  • VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06

    Zu den Anforderungen an die freie und geheime Briefwahl; Kommunalwahl; Wahl,

    Die Verordnungsvorschrift ist von ihrem Sinn und Zweck, der Sicherung des höherrangigen Grundsatzes der geheimen Wahl, in Übereinstimmung mit den oben dargelegten Grundsätzen so auszulegen, dass eine "beobachtete" Stimmabgabe nicht erst vorliegt, wenn ein Dritter nachweislich die Kennzeichnung des Stimmzettels wahrgenommen hat, sondern schon dann, wenn der Wähler sich nach den konkreten Umständen objektiv nachvollziehbar beobachtet fühlen musste (so auch BayVGH, Urteil vom 21. Oktober 2003, 4 BV03.671, NVwZ-RR 2004, 440 ff. für die bayerische Parallelvorschrift § 30 Abs. 2 S. 2 GLKrWO).

    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Oktober 2003, 4 BV 03.671, NVwZ-RR 2004, 440 ff. bezüglich einer Bürgermeisterwahl entschieden, die Stimmabgabe einer Briefwählerin in einem Raum, in dem sich als einzige weitere Person ein Kandidat aufhält, sei selbst dann nicht geheim, wenn der Kandidat während des Wahlaktes "zum Fenster hinaus geschaut haben sollte".

    Unbeachtlich ist, ob die Wählerin We... sich damals subjektiv wirklich unter Druck gesetzt fühlte und ob sie ohne Beobachtung tatsächlich eine andere Wahlentscheidung getroffen hätte (so auch BayVGH, Urteil vom 21. Oktober 2003, 4 BV 03.671, NVwZ-RR 2004, 440 ff.).

  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur

    Diese Pflicht gilt sowohl für die der Stadt zugeordneten Wahlorgane, für die anderen Organe der Stadt und für die Stadtverwaltung (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.10.2003 - 4 BV 03.671 - Juris Rdnr. 38).
  • VG München, 01.03.2021 - M 7 K 20.3380

    Ungültigerklärung der Wahl des ersten Bürgermeisters, Unzulässige

    Ihr obliegen nach den allgemeinen kommunalrechtlichen Zuständigkeitsregelungen kraft staatlichen Auftrags im übertragenen Wirkungskreis wichtige Aufgaben bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Wahlen (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 4 BV 03.671 - juris Rn. 38).

    Eine unzulässige Wahlbeeinflussung kann daher aber auch nur bei solchen Handlungen angenommen werden, die von Amtsträgern in amtlicher Eigenschaft ausgehen und sich gezielt an die Wähler wenden (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 4 BV 03.671 - juris Rn. 38).

    Ausschlaggebend ist, ob die festgestellten Wahlrechtsverstöße ohne solche Wahrscheinlichkeitsberechnungen so viele Stimmen erfassen, dass der gewählte Bewerber, wären diese Stimmen nicht auf ihn, sondern gegebenenfalls auf seinen Mitbewerber entfallen, nicht gewählt gewesen wäre (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 4 BV 03.671 - juris Rn. 47).

  • VG Ansbach, 11.11.2014 - AN 4 K 14.01333

    Gemeindewahlrecht, Neutralitätsgebot für öffentliche Organe; Anfechtung einer

    Da ein richtiges Wahlergebnis nicht durch rechnerische oder inhaltliche Berichtigung (Art. 50 Abs. 2 GLKrWG) erreicht werden kann, ist die Wahl zum Marktgemeinderat von der Rechtsaufsichtsbehörde nach Art. 51 Satz 2 i.V.m. Art. 50 Abs. 3 GLKrWG im Ganzen für ungültig zu erklären (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2003 - 4 BV 03.671 - juris Rn. 35).

    Verboten ist somit lediglich die Ausnützung einer obrigkeitlichen Stellung zur Einflussnahme auf die Wahlberechtigten, nicht aber eine allgemeine Betätigung, wie sie jedem Bürger als private Meinungsäußerung nach Art. 5 GG erlaubt ist (vgl. BayVGH U.v. 13.2.1991, BayVBl 1991, 403; U.v. 29.11.1995, BayVBl 1996; U.v. 21.10.2003 - 4 BV 03.671 - juris Rn. 42).

  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177

    Kommunaler Wahlbeamter; Rechtspfleger im Hauptamt; Wahlfälschung; Verleitung zur

    Aufgrund der Verletzung der Pflicht aus Art. 20 Abs. 3 GLKrWG, die dem Beklagten als Bürgermeister oblag (vgl. BayVGH, Urteil vom 21.10.2003, Az. 4 BV 03.671 ), erhält das Verhalten des Beklagten insgesamt seine innerdienstliche Prägung.
  • VG Göttingen, 28.02.2024 - 1 A 258/21

    Bürgermeisterwahl; heiße Wahlkampfphase; Neutralitätspflicht;

    Soweit sie Anliegen der Bürger aufgenommen und an die Stadtverwaltung gewissermaßen zur Bearbeitung weitergereicht hat, bedeutet auch dies die Inanspruchnahme einer besonderen, kraft Amtes eröffneten "Zugriffsmöglichkeit", die die Mitbewerber nicht für sich einsetzen konnten (vgl. BayVGH, Urt. v. 21.10.2003 - 4 BV 03.671 -, juris Rn. 42).
  • VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.02012

    Einrichtung einer sogenannten Aktionspostleitzahl

    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob eine hinreichend konkrete, nicht nur ganz fernliegende theoretische Möglichkeit besteht, dass bei Einhaltung der Wahlvorschriften ein anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre (BayVGH, Urteil vom 21.10.2003, Az. 4 BV 03.671, juris).
  • VGH Bayern, 04.12.2003 - 4 B 03.1037

    Berichtigung und Ungültigerklärung als Rechtsinstitute zur Korrektur von

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  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 4 ZB 20.3109

    Prüfungs- und Informationspflichten des Wahlleiters nach Art. 32 Abs. 1 GLKrWG

  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 14.805

    Reihenfolge persönlicher Angaben auf dem Stimmzettel für eine Bürgermeisterwahl

  • VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602

    Einrichtung einer sog. Aktionspostleitzahl; Rechtzeitigkeit des Eingangs von

  • VG Regensburg, 15.05.2017 - RO 3 K 14.1849

    Fristverlängerung bei Wahlprüfung

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